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Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen
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Großaitingen Kleinaitingen Oberottmarshausen

herzlich willkommen bei der Bürgerinformation unserer Verwaltungsgemeinschaft und den Mitgliedsgemeinden!

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 29. September 2011 um 06:23 Uhr
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Kindertagesstätte St. Nikolaus Drucken

Tag der offenen Tür in der Kindertagesstätte St. Nikolaus

am Freitag den 03.02.2012 von 15:00 bis 18:00 Uhr

10 Jahre Kiga/Kita St. Nikolaus
Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür mit
* Anmeldemöglichkeit für das Kita-Jahr 2012/2013 (Kiga und Krippe!)
* vielen  Aktionen zum 10-jährigen Bestehen (Ballonmodellieren, Kinderschminken, Kreativwerkstatt...)
* Kaffee, Tee und Kuchen

Kindertagesstätte St. Nikolaus
Mittelstetter Weg 1
86845 Großaitingen

email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel.: 08203 9631890
Fax: 08203 9631894

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. November 2011 um 10:33 Uhr
 
Räum- und Streupflicht (Winterdienst) der Anlieger auf den Gehbahnen Drucken

Räum- und Streupflicht (Winterdienst) der Anlieger auf den Gehbahnen  

Jahreszeitbedingt machen wir wieder auf die von unseren Mitgliedsgemeinden Großaitingen, Kleinaitingen und Oberottmarshausen erlassenen  „Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“  aufmerksam.
Insbesondere weisen wir auf die Räum- und Streupflicht hin. Danach haben die sicherungspflichtigen (angrenzenden) Grundstückseigentümer zur Verhütung von Gefahren die Gehbahnen (Gehwege) der an ihr Grundstück angrenzenden Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, muss ein 1,0 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. November 2011 um 10:34 Uhr
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Die elektronische Lohnsteuerkarte startet 2012 Drucken

(eine Information des Finanzamtes Augsburg-Land)

Die alte im Jahr 1925 eingeführte Lohnsteuerkarte hat ausgedient. Sie wird ab 01.01.2012 von einem elektronischen Verfahren abgelöst. In diesen Tagen erhalten alle Arbeitnehmer und Pensionäre ein Informationsschreiben von ihrem zuständigen Finanzamt.

Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 22. September 2011 um 14:50 Uhr
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Anbringen von Hausnummern-Schildern Drucken

Die Verwaltungsgemeinschaft weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer gesetzlich dazu verpflichtet ist, sein Grundstück bzw. Haus mit der zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Das Anbringen der Hausnummern-Schilder trägt wesentlich zu einer zuverlässigen Orientierung im Gemeindegebiet bei und erleichtert, besonders in Notfällen, den raschen Einsatz von Notarzt, Polizei und Feuerwehr. Aber auch der Post- und Paketzustelldienst und der private und geschäftliche Besucherverkehr wird dadurch bestmöglichst gewährleistet. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Hausnummern an gut sichtbarer Stelle angebracht werden, sodass sie auch vom fahrenden Auto aus und bei Dunkelheit leicht zu erkennen sind. Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass die Hausnummern nicht durch Bäume und Sträucher verdeckt werden. In Neubaugebieten sollte die Orientierung und das Auffinden von Gebäuden und Baustellen bereits durch eine vorläufige Beschilderung, z.B. an Bauzäunen oder Hauswänden, erleichtert werden.

Großaitingen, 30.09.2011

Franz Stellinger
Gemeinschaftsvorsitzender

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 13:09 Uhr
 
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